Januar 2, 2024

Austausch von Biologica seit dem 01.04.2026

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Liebe Patientinnen und Patienten, seit dem 01.04.2026 ist eine neue Arzneimittelrichtlinie in Kraft getreten.

Seit dem 01. April 2026 besteht nach Änderung der Arzneimittelrichtlinie unter bestimmten Bedingungen eine Austauschpflicht von Biologika in Apotheken. Dadurch kann es passieren, dass sogenannte „Biologica“ von den Apotheken ausgetauscht werden müssen, wie Sie es vielleicht schon von anderen Medikamenten kennen. Bei den Austauschpräparaten handelt es sich um sogenannte „Biosimilars“. „Biosimilars“ sollten untereinander eine gleiche Wirksamkeit aufweisen. Die Applikationsform (Pen/Fertigspritze) darf durch den Austausch nicht verändert werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Ihre Rheumapraxis Bad Bramstedt