Januar 2, 2024
Rheumavereinbarung läuft zum 01.07.2025 aus

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Liebe Patientinnen und Patienten, die Rheumavereinbarung mit den Krankenkassen läuft zum 01.07.2025 aus.
Seit dem zweiten Halbjahr 2018 gilt in Schleswig-Holstein die Rheumavereinbarung und damit der Überleitungsbogen für die Überweisung von Patienten vom Hausarzt zum Rheumatologen. Mithilfe des Überleitungsbogens konnte die Patientensteuerung in Schleswig-Holstein verbessert werden. Der Überleitungsbogen kann genutzt werden, um eine budgetneutrale Laboruntersuchung bei Patienten, die an rheumatischen Symptomen leiden, beim Hausarzt durchführen zu lassen. Die Laboruntersuchung ist für den Hausarzt hilfreich, um den Verdacht auf eine rheumatische Erkrankung frühzeitig zu stellen und frühhzeitig eine fachärztliche rheumatologische Abklärung in die Wege zu leiten. Anhand der Laborbefunde und der ersten hausärztlichen Einschätzung kann die rheumatologische Praxis dann die Patientenübernahme nach rheumatologischer Dringlichkeit steuern. Zudem erfolgte eine fianzielle Zuwendung seitens der Krankenkassen, um die aufwendige Anmeldung und Erstuntersuchung von Neupatienten in der Rheumatologie zu unterstützen.
Leider wurde die Rheumavereinbarung von den Krankenkassen zum 01.07.2025 nicht verlängert. Stattdessen ist ein Disease-Management-Programm (DMP) für Patienten mit einer rheumatoiden Arthritis (RA) ab dem 01.07.2025 geplant. Der schleswig-holsteinische Berufsverband Deutscher Rheumatologen (BDRh) sieht dies kritisch. Zum einen entfallen die finanziellen Zuwendungen für eine Vielzahl rheumatologischer Erkrankungen (z. B. Psoriasis-Arthritis, Kollagenosen, Vaskulitiden, sofern nicht mit der RA assoziiert), zum anderen ist mit einem hohen bürokratischem Aufwand zu rechnen, der in Zeiten der Personalknappheit schwierig umsetzbar erscheint. Daher muss davon ausgegangen werden, dass sich die rheumatologische Versorgung in Schleswig-Hostein durch die geplanten Maßnahmen verschlechtern wird.